Die Telekom wirbt aktuell mit einer neuen Option “StreamOn”, bei der Musik- und Videodaten von bestimmten Partnern nicht auf das Inklusivvolumen der jeweiligen Tarife angerechnet wird. Die Option “StreamOn” ist automatisch ab dem 19.04.2017 für folgende ab dem 04.04.2017 abgeschlossenen Tarife kostenlos über das Kundencenter buchbar:
- MagentaMobil M, L, L+, L Premium, L+ Premium und XL Premium
- MagentaMobil Friends M, L
- MagentaMobil Friends Plus M, L
- Family Card M, L
sowie alle in den Tarifen enthaltenen Zweitkarten.
Hierbei gilt die Einschränkung, dass für M-Tarife die Option “StreamOn Music” und ab den L-Tarifen die Option “StreamOn Music&Video” gewählt werden kann.
Lediglich MagentaEins Kunden können bereits ab den M-Tarifen die Option “StreamOn Music&Video” buchen. Wer also ebenfalls einen Festnetzanschluß bei der Telekom hat, kann mit einem Mobilfunkvertrag eine MagentaEins Kombination bilden und somit auch in den M-Tarifen zukünftig Musik und Videos über die Partner-Anbieter streamen, ohne das Inklusivvolumen von wenigstens 3GB zu belasten.
Die Option erinnert stark an die ehemalige Spotify-Streaming-Option, bei denen Kunden, die den Dienst über die Telekom gebucht haben, das Datenvolumen für die Nutzung von Spotify nicht angerechnet wurde. Dies wurde allerdings im vergangenen Jahr bereits aufgehoben. Kunden, die seit letztem Jahr die Spotify-Option der Telekom nutzen, müssen auch hier ihr Inklusivvolumen dafür nutzen. Interessanterweise ist Spotify momentan allerdings noch kein Partner der Option “StreamOn”.
Streaming-Partner
Streaminganbieter, die ab dem 19.04.2017 über die Option ohne Datenverbrauch genutzt werden können, sind folgende:
Im Bereich Musik- und Audio-Streaming:
Apple Music, Juke!, Amazon Music, napster, radioplayer.de
Im Bereich Video-Streaming:
Chip, EntertainTV Mobil, FAZ.net, Funk, kicker, Medienportal, Netflix,
Amazon Prime Video, Sky Go, Spiegel Online, Telekom Basketball,
Telekom Eishockey, N24 Welt News, YouTube, ZDFMediathek, 7TV
Die Telekom weist darauf hin, dass die anbietereigenen Apps genutzt werden müssen. Im Falle von z. B. YouTube würde die Nutzung über den Webbrowser beim Datenvolumen voll angerechnet. Dies ist vielleicht interessant für diejenigen, welche neben iPhone und iPad (mit Zweitkarte), einen Hotspot für z. B. ein MacBook bereitstellen und darüber Sky Go oder YouTube außerhalb der iOS-Apps nutzen.
Bestandskunden
Aus eigenen Recherchen durch Gespräche mit der telefonischen Hotline der Telekom, verhält sich das neue Options-Angebot für Bestandskunden genauso wie für Neukunden. Bestandskunden erhalten allerdings nicht automatisch die Option in ihrem Kundencenter, sondern müssen vorher aktiv werden.
Egal, ob man noch einen alten Tarif bei der Telekom, oder bereits einen MagentaMobil-Tarif besitzt, es ist zwingend ein Wechsel in die neuen, ab dem 04.04.2017 geltenden Tarife notwendig. Dazu kann man entweder eine Vertragsverlängerung, falls diese bereits möglich ist, wählen und gleichzeitig bei Bedarf ein neues Endgerät mitbestellen, oder einen simplen Tarifangleich durchführen. Ein Tarifwechsel ist ebenfalls möglich, unterliegt allerdings den üblichen Bedingungen innerhalb der Laufzeit.
Für Kunden, die bereits einen MagentaMobil-Tarif besitzen, ändert sich lt. der telefonischen Hotline nichts an Laufzeiten, Konditionen und gebuchten Optionen, sowie den gewährten Vorteilen, z. B. die über MagentaEins erhältliche kostenfreie Option EntertainTV Mobil. Ebenfalls werden auch weiterhin der MagentaEins Vorteil von 10,-€ Rabatt auf den Mobilfunkvertrag und sogar die Spotify-Option, falls noch im Tarif enthalten, ohne Änderungen übernommen.
Hier ist demnach nicht der aktuell gültige Magenta-Tarif relevant, sondern der Zeitpunkt, an dem die Spotify-Option abgeschlossen wurde.
Laut der Hotline schließen sich demnach die Spotify-Option und die Option “StreamOn” nicht aus. Der Wechsel in den aktuell ab dem 04.04.2017 gültigen Tarif, hat für MagentaMobil-Kunden vermutlich nur einen technischen und als Voraussetzung für StreamOn notwendigen Grund.
Netzneutralität
Nicht ganz unbegründet war die ehemalige Spotify-Option der Telekom, bei der die Daten des Streaming-Anbieters nicht berechnet wurden und somit einer Bevorzugung unterworfen waren, in die Kritik geraten. Wie der Konzern nun diesen weiteren Schritt gegenüber der Netzneutralität verantworten will, bleibt unklar. StreamOn ist nach Angaben der Telekom allerdings für jeden Streaming-Anbieter offen und nicht nur auf einen Vertragspartner beschränkt, jedoch wird hiermit nach Verbrauch des Inklusivvolumens nur noch das reine Musik- und Videostreaming unterstützt. Alle weiteren Dienste werden nach wie vor auf 64KBit/s gedrosselt.
Die Anbieter der Option StreamOn zahlen nach eigener Auskunft der Telekom keinen Cent für die Partnerschaft. Von Seiten der Telekom basiert diese Option auf Kundenbindung, Kundengewinnung und Upselling.
Die Telekom stellt sich damit in direkte Konkurrenz zu O2 mit den O2free-Tarifen, bei denen nach Verbrauch des High-Speed-Volumen, zwar nur noch im 3G/UMTS Netz, mit maximal 1Mbit/s unendlich weitergesurft werden kann. Die Bandbreitenbeschränkung schließt zwar hier bestimmte Inhalte (HD-Videos) aus, jedoch ist das Angebot nicht auf Streaming-Anbieter begrenzt, sondern beinhaltet alle Dienste des WorldWideWeb, inklusive datenhungrigen Homevideos, die über WhatsApp verschickt werden, oder mobilen Cloud-Anwendungen.
Dies dürfte tatsächlich der Netzneutralität eher entgegen kommen, als das neue Angebot der Telekom.
Letztlich darf aber festgehalten werden:
Wer zukünftig für Dienste wie YouTube, Amazon Music und Prime Video, Netflix, sowie Apple Music und Co. sein Datenvolumen nicht mehr beanspruchen muss, dem steht für alle anderen Anwendungen im Internet mit mindestens 3GB Datenvolumen genug Reserve zur Verfügung, diese Anwendungen auch mit voller LTE-Geschwindigkeit zu nutzen. Ob man allerdings damit auskommt, richtet sich nach der individuellen Nutzung. Wer hier ohne Musik- und Video-Streaming bereits regelmäßig an die Grenzen seines Volumens reicht, der ist wohl tatsächlich besser bei O2free aufgehoben. Nicht nur alleine aus Gründen der Netzneutralität.